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NWB 41/2021 S. 3025

Corona-Wirtschaftshilfe | Anträge bis möglich

Anträge auf die verlängerte Überbrückungshilfe können bis zum  gestellt werden. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli–September 2021 erhalten haben und jetzt erneute Hilfe benötigen, können die weitere Förderung über einen Änderungsantrag bekommen. Unternehmen können aber auch einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli–Dezember 2021 stellen. Verlängert wird zudem die Neustarthilfe Plus. Für den Zeitraum Oktober–Dezember 2021 können Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten. Die Antragstellung bei der Neustarthilfe Plus für das vierte Quartal ist voraussichtlich ab Mitte Oktober möglich.

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