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WP Praxis Nr. 10 vom Seite 351

Pflicht zur Konzernrechnungslegung

Prof. Dr. Carsten Theile

Der vorliegende Examensfall entstammt dem Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“. Er ist der Rechnungslegung, speziell dem Konzernabschluss zuzuordnen und ist damit ein Aufstellungsthema (§ 4 Abs. 2 Nr. 1b WiPrPrüfV). Geprüft wird die Kenntnis zur Aufstellungspflicht des Konzernabschlusses unter Berücksichtigung diverser Befreiungen und Kapitalmarktorientierung der Unternehmen und in geringem Umfang auch IFRS-Spezialwissen.

I. Einordnung der Konzernrechnungslegungspflicht

Ob überhaupt ein Konzernabschluss aufzustellen ist, richtet sich für Unternehmen mit Sitz in Deutschland entweder nach HGB (Kapitalgesellschaften, Personenhandelsgesellschaften i. S. des § 264a HGB, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) oder PublG (Einzelkaufmann, andere Unternehmen). Im hier vorliegenden Fall wird ausschließlich das HGB thematisiert. Ausgangspunkt der Konzernrechnungslegungspflicht ist immer das Mutter-Tochter-Verhältnis des § 290 HGB. Befreiungstatbestände bestehen, wenn über alle Tochterunternehmen ein Einbeziehungswahlrecht (§ 296 HGB) in Anspruch genommen werden kann (§ 290 Abs. 5 HGB), im Fall von Teilkonzernen unter den Voraussetzungen der §§ 291 oder 292 HGB sowie der größenabhängigen Befreiung (§ 293 HGB). Die letzten beiden Befreiungen können aber von kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen nicht in Anspruch genommen werden. Die nachfolgende Abbildung strukturiert die Aufstellungspflicht und -befreiungen.

S. 352II. Aufgabenstellung

  1. Prüfen Sie für die im obigen Schaubild gezeigten Gesellschaften A AG, B GmbH und C GmbH, inwieweit sie nach HGB grundsätzlich dazu verpflichtet sind, einen Konzern- bzw. Teilkonzernabschluss zu erstellen! Begründen Sie Ihre Lösung anhand der maßgeblichen Gesetzesregelungen! Gehen Sie davon aus, dass alle Beteiligungsverhältnisse gleichzeitig die Stimmrechtsverhältnisse wiedergeben. Alle Gesellschaften haben ihren Sitz in Deutschland. Für die F GmbH ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden. (13 Punkte)

  2. Nennen Sie alle Tatbestände nach HGB, die allgemein und losgelöst von dem Fall für eine Befreiung zur Aufstellung eines HGB-Konzernabschlusses infrage kommen! Eine ausführliche Beschreibung ist hier noch nicht erforderlich. (4 Punkte)

  3. Nehmen Sie ungeachtet von Ihrer Lösung unter a) an, dass die B GmbH nach HGB grundsätzlich einen Konzernabschluss erstellen muss. Diskutieren Sie Befreiungsmöglichkeiten von der Konzernabschlusserstellung! Begründen und belegen Sie die mögliche Befreiung und ggf. den Ausschluss von der Befreiung umfassend anhand der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

    Gehen Sie nur für die Beantwortung dieser Teilaufgabe davon aus, dass die A AG nicht börsennotiert ist! (16 Punkte)

  4. Was bewirkt die Börsennotierung der A AG bezüglich der Erstellung eines Konzernabschlusses durch diese Gesellschaft? (2 Punkte)

  5. Was ändert sich in Bezug auf die Befreiungstatbestände aus c) durch die Börsennotierung der A AG? (6 Punkte)

  6. Erläutern Sie anhand der maßgeblichen (!) Vorschriften umfassend, wie die F GmbH in einem von der A AG zu erstellenden Konzernabschluss zu behandeln wäre. (14 Punkte)

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