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IK Nr. 8 vom Seite 30

Prüfungscheck: Äquivalenzziffernkalkulation

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser

In unserer Serie Prüfungscheck stellen wir Ihnen regelmäßig typische Themengebiete vor, die in den Prüfungen der Industriekaufleute immer wieder auftauchen und auf die Sie sich gut vorbereiten sollten. Diesmal geht es um die Äquivalenzziffernrechnung. Dieses Kalkulationsverfahren im Rahmen der Vollkostenrechnung kann von Industriebetrieben mit Sortenfertigung angewendet werden, wenn die produzierten Erzeugnisse in ihrer Art gleich sind und die Produkte in einem festen Kostenverhältnis zueinander stehen.

Wie kalkuliert man mit Äquivalenzziffern?

Betrachten wir dazu ein praktisches Beispiel: Die Sunpower KG produziert für ihre zwei Solarkollektoren S1 und S2 zwei unterschiedliche Rahmen aus Aluminium, die Rahmen R1 und Rahmen R2. Die Produkte erfüllen die Bedingungen für die Anwendung der Kalkulation mit Äquivalenzziffern: Sie

  • sind in ihrer Art gleich,

  • stehen in einem festen Kostenverhältnis zueinander und

  • werden in Sortenfertigung hergestellt.

Der Rahmen R1 ist das Produkt, dessen Kosten als „Leitlinie“ gelten. Es erhält deshalb die Äquivalenzziffer 1.

Produkte, deren Kosten höher als die von R1 sind, erhalten eine entsprechend höhere Äquivalenzziffer. Produkte, deren Kosten geringer als ...