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NWB BB 8/2021 S. 228

Kurzfristige Beschäftigung: Neue Zeitgrenzen

Die Bundesregierung hat die Zeitgrenzen für kurzfristige Beschäftigungen (KB) angehoben. Demnach liegt eine KB im Normalfall vor, wenn sie binnen eines Jahres auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Zeitgrenzen wurden für den Zeitraum vom bis auf vier Monate bzw. 102 Arbeitstage angehoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://go.nwb.de/04lwr.

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