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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 4 K 2381/20 AO EFG 2021 S. 1349 Nr. 16

Gesetze: AO § 155 Abs. 2; AO § 162 Abs. 5; AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; AO § 227; AO § 233a Abs. 2; AO § 233a Abs. 2a

Verhinderung der Zinsentstehung durch Schätzung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen

Leitsatz

  1. Der Grund der verzögerten Steuerfestsetzung und etwaige Verschuldensfragen rechtfertigen auch bei auf Grundlagenbescheiden beruhenden Änderungs-festsetzungen keinen Erlass von Zinsen zur Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen.

  2. Dies gilt auch, wenn die in einem Grundlagenbescheid festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wegen der ungeklärten Erbenstellung des Rechtsnachfolgers und des deshalb fehlenden Zugriffs auf die Nachlassgegenstände nicht bereits vorab im Schätzungswege angegeben werden können, um so die Zinsentstehung aufgrund einer erst viele Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums erfolgenden Änderung des Folgebescheids zu verhindern.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 10 Nr. 11
DStRE 2022 S. 431 Nr. 7
EFG 2021 S. 1349 Nr. 16
ErbBstg 2022 S. 135 Nr. 6
ErbStB 2021 S. 242 Nr. 8
NWB-EV 2021 S. 282 Nr. 8
UAAAH-83860

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 19.05.2021 - 4 K 2381/20 AO

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