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IK Nr. 7 vom Seite 9

Forderungsabtretung als Kreditsicherheit

Dipl.-Hdl. Karsten Beck und Dipl.-Hdl. Michael Wachtler

In der letzten Ausgabe haben wir ausführlich dargestellt, wie ein Kredit durch eine Sicherungsübereignung abgesichert werden kann. Es sind aber nicht immer Gegenstände notwendig, die als Kreditsicherheit dienen. Unternehmen können auch die Forderungen gegenüber ihren eigenen Kunden als Sicherheit für aufgenommene Kredite verwenden. Wie eine solche Forderungsabtretung – der Fachbegriff lautet Zession – abläuft, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist eine Sicherungsabtretung?

Nimmt ein Unternehmen Fremdkapital in Form eines Kredits auf, verlangt die Bank Sicherheiten, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Vor allem bei Investitionskrediten werden meist Vermögensgegenstände als Sicherheit herangezogen. Allerdings hat ein Unternehmen nicht nur Verbindlichkeiten, sondern es entstehen auch Forderungen gegenüber seinen Kunden, wenn Produkte oder Dienstleistungen verkauft werden. Bei einer Zession werden diese Forderungen als Kreditsicherheit an die Bank abgetreten, d. h. übertragen. Die generelle Möglichkeit der Forderungsabtretung ist in § 398 BGB geregelt.

Rechtsgrundlagen

§ 398 Abtretung

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen w...