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STFAN Nr. 5 vom Seite 7

Bewertung eines Einzelunternehmens – Teil 5

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Während sich die Teile 1 und 2 des Beitrags mit der eigentlichen Bewertung eines Einzelunternehmens auseinandergesetzt haben, wurden in den weiteren Teilen die Verschonungsregelungen für solche Gewerbebetriebe/Freiberufler dargestellt. Die Teile 3 und 4 zeigten auf, was unter den Verschonungsregelungen zu verstehen ist, Teil 5 führt die Ausführungen weiter.

Einführung

Unter den Verschonungsregelungen versteht man die sachlichen Steuerbefreiungen, die für die wirtschaftlichen Einheiten des Betriebsvermögens in Betracht kommen können. Die Ausführungen beziehen sich auf die Übersicht zum Prüfungsschema in Teil 3.

Info

Der 4. Teil des Beitrags ist im Heftarchiv oder unter KIEHL CAAAH-75364 abrufbar.

Zu B.7.: „Optionsverschonung“

Bei einer Verwaltungsvermögensquote von bis zu 20 % (siehe Teil 4 B.5. KIEHL CAAAH-75364) wird dem Erwerber optional ermöglicht, statt der Regelverschonung, eine vollständige Verschonung des begünstigten Vermögens zu erreichen.

Hierzu wird laut § 13a Abs. 10 Nr. 1 ErbStG die Steuerbefreiung nach den §§ 13a Abs. 1 – 9 ErbStG mit der Maßgabe gewährt, dass an die Stelle des Verschonungsabschlags i. H. v. 85 % laut § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG ein Verschonungsabschlag von 100 % tritt. Ein weitergehender (gleitender) Abzugsbetrag i. S. v. § 13a Abs. 2 ErbStG ist bei der Optionsverschonung folglich nic...