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Track 31 | Gemeinnützigkeit: Abnahme von Jägerprüfungen durch einen Jagdverein als Zweckbetrieb
Ein Zweckbetrieb setzt nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg nur voraus, dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb zur Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke dient. Eine unmittelbare Erfüllung der gemeinnützigen satzungsmäßigen Zwecke durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sei hingegen nicht erforderlich. Das Finanzgericht hat daher die Abnahme von Jägerprüfungen durch einen Jagdverein als Zweckbetrieb angesehen. Über die Revision muss der Bundesfinanzhof befinden.
Für die Vereine unter Ihren Mandanten ist möglicherweise ein Verfahren interessant, das beim Bundesfinanzhof neu anhängig ist. Die Beteiligten streiten um die Gemeinnützigkeit im Zusammenhang mit der Abnahme von Jägerprüfungen.
Im Streitfall war der satzungsmäßige Zweck eines gemeinnützigen Vereins die – so wörtlich – „Pflege und Sicherung der Lebensräume der Gesamtheit der wildlebenden Arten und die Hege und Erhaltung artenreicher Wildbestände”. Fraglich war, ob die Durchführung und die Abnahme von Jägerprüfungen durch den Jagdverein einen Zweckbetrieb darstellen.
Das Finanzamt hatte dies verneint. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb könne nur dann als b...