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STFAN Nr. 4 vom Seite 16

Der Nießbrauch im Steuerrecht – Teil 1

StB Christoph Wenhardt; Brühl

Wird ein Grundstück unter Angehörigen übertragen, wird häufig zwischen den Beteiligten ein Nießbrauchsrecht vereinbart. Hierbei kann sich der bisherige Grundstückseigentümer entweder den Nießbrauch vorbehalten oder es kann vereinbart werden, dass der mit dem Grundstück Beschenkte einer dritten Person den Nießbrauch an dem Grundstück einräumt. Dies hat auch steuerliche Konsequenzen. In einem ersten Teil werden diese aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht und im zweiten Teil aus einkommensteuerlicher Sicht mittels Beispielsfälle dargestellt.

Zivilrecht

Zum besseren Verständnis soll vorab der Nießbrauch aus zivilrechtlicher Sicht erläutert werden. Die Bestimmungen dazu finden sich in §§ 1030 BGB – 1089 BGB.

Definition des Nießbrauchs

Nach § 1030 Abs. 1 BGB kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Nießbrauch ist nicht übertragbar; die Ausübung kann jedoch einem anderen überlassen werden (§ 1059 BGB).

Es werden verschiedene Arten des Nießbrauchs unterschieden. Einige wichtige sind:

  • Bruttonießbrauch: Wurde ein Bruttonießbrauch vereinbart, trägt der Eigentümer des Gegenstands sämtliche Erhaltungsaufwendungen sowi...