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NWB BB 4/2021 S. 100

Kurzarbeit: Für Weiterbildung in der Krise sorgen

Weiterbildung in der Kurzarbeit kann für Betriebe und Beschäftigte sinnvoll sein und wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Die Förderung ist befristet bis Juli 2023 und vereinfacht worden. Beispielsweise ist eine Förderung unabhängig von Qualifikation und Alter des Mitarbeiters oder der Betriebsgröße möglich. Die Maßnahmen müssen während der Kurzarbeit begonnen werden und mehr als 120 Stunden umfassen. Weitere Informationen finden sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit unter https://go.nwb.de/eggjy.

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