Online-Nachricht - Dienstag, 02.03.2021

Wirtschaftsförderung | Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung (hib)

Die Bundesregierung informiert über die Corona-Hilfsprogramme für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen.

In der Antwort (BT-Drucks. 19/25659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/24884) heißt es, dass bisher folgende Programme aufgelegt worden sind:

  • die Soforthilfen,

  • die Überbrückungshilfen I + II + III,

  • die November- und Dezemberhilfen,

  • der KfW-Unternehmerkredit,

  • der ERP-Gründerkredit,

  • Direktbeteiligungen in der Konsortialfinanzierung,

  • der KfW-Schnellkredit und Globaldarlehen für gemeinnützige Organisationen,

  • sowie das Maßnahmenpaket für Start-ups mit zwei Säulen.

Für die Soforthilfen sind im Haushalt 18 Mrd. € eingeplant, die Mittel für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen beliefen sich auf 24,6 Mrd. €. Wie viel Geld tatsächlich ausgezahlt wurde ist bisher noch unklar, die Bundesregierung geht allerdings davon aus, dass die Mittel für die Überbrückungshilfen nahezu vollständig in Anspruch genommen werden. Bei den Soforthilfen sind rund 77 % der Mittel ausgezahlt worden. Im Rahmen des KfW-Sonderprogramms gibt es Bundesgarantien i. H. von 140 Mrd. €, für den KfW-Schnellkredit und die Unterstützung gemeinnütziger Organisationen ist eine Verpflichtungsermächtigung von 10 Mrd. € ausgebracht worden. Die Hilfsmaßnahmen für Start-ups beläuft sich auf rund 2 Mrd. €.

Die Antwort enthält zudem umfangreiche Daten über die Nachfrage bzw. Inanspruchnahme der verschiedenen Programme. So wird die Anzahl der gestellten Anträge, das ausgezahlte Fördervolumen, die durchschnittliche Summe pro Antrag nach Antragssteller (Freiberufler, Soloselbstständige, Unternehmen) und Bundesland aufgeschlüsselt. Auch die Zugangskriterien der aktuell laufenden Programme werden aufgeführt.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 261/2021 (RD)

Fundstelle(n):
TAAAH-72668