Rechtsprechung | Neues Verfahren beim BVerfG
Der BFH weist auf ein neues Verfahren beim BVerfG hin, das für die Rechtsprechung des BFH sowie hinsichtlich der Regelung der Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Abschreibung auf unbesicherte Konzerndarlehen bedeutsam sein kann.
Sachverhalt: Streitig ist, ob die aus einer unstreitigen Teilwertabschreibung eines unbesicherten Darlehens an eine ausländische Schwestergesellschaft resultierende Gewinnminderung gem. § 1 Abs. 1 AStG wieder hinzuzurechnen ist oder die Hinzurechnung durch die Sperrwirkung des Art. 9 OECD-MustAbk verhindert wird.
Der BFH hat hierzu entschieden, dass die fehlende Darlehensbesicherung grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen „Bedingungen“ i. S. des § 1 Abs. 1 AStG gehört. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Polen 2003). Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-Polen 2003) beschränkt den Korrekturbereich des § 1 Abs. 1 AStG nicht auf sog. Preisberichtigungen, sondern ermöglicht auch die Neutralisierung der gewinnmindernden Ausbuchung einer Darlehensforderung oder einer Teilwertabschreibung hierauf (Bestätigung der Rechtsprechung, ). § 1 Abs. 1 AStG ist mit dem Recht der EU vereinbar, soweit die Vorschrift die Minderung des Bilanzgewinns aufgrund der Abschreibung von Darlehensforderungen korrigiert (Bestätigung der Rechtsprechung, ) (; NV).
Die Verfassungsbeschwerde ist unter dem Az. 2 BvR 2002/20 beim BVerfG anhängig.
Quelle: BFH online (RD)
Fundstelle(n):
RAAAH-69375