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Bewertung eines Einzelunternehmens – Teil 2
Wird ein Einzelunternehmen vererbt oder verschenkt, so tritt eine sachliche Erbschaftsteuerpflicht ein. Um die dann erforderliche Erbschaftsteuerveranlagung durchführen zu können, muss das Einzelunternehmen bewertet werden.
Teil 2 erläutert die Prüfungsteilabschnitte B und C des vereinfachten Ertragswertverfahren.
Das vereinfachte Ertragswertverfahren bei Einzelunternehmen
Im ersten Teil des Beitrags wurde erläutert, wieso ein Einzelunternehmen bewertet werden muss und welches Prüfungsschema angewendet werden kann, um das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuwenden.
Teilabschnitt B: Vom Ertragswert zum Wert des Betriebsvermögens im vereinfachten Ertragswertverfahren
Wie oben bereits ausgeführt, stellt das vereinfachte Ertragswertverfahren die gesetzliche Variante einer ertragsorientierten Bewertungsmethode für einen Gewerbebetrieb dar. Es verwundert daher nicht, dass dieses Verfahren im Teilabschnitt A auf den bloßen Erträgen bzw. Aufwendungen beruht und die aktivierten und passivierten Wirtschaftsgüter nicht separat in die Bewertung einfließen; anders ausgedrückt könnte man i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BewG auch sagen, dass sämtliche Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens bei dessen Bewertung durch die Ertr...