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BFH  - VII R 44/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: TabStG § 1 Abs 1 S 1, TabStG § 1 Abs 2 Nr 3

Rechtsfrage

Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Strips (größere Tabakblattstücke)

Sind Tabak-Strips als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?

Herstellung; Steuergegenstand; Tabaksteuer

Fundstelle(n):
KAAAH-64211

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VII R 44/20 - erledigt.

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