BFH  - VII R 42/20 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Herstellung; Tabaksteuer

Rechtsfrage

Tabaksteuerrechtliche Behandlung von Tabak-Scraps (kleinere, gedroschene und entrippte Tabakblattstücke)

Sind Tabak-Scraps als Rauchtabak zu qualifizieren und damit Steuergegenstand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG oder handelt es sich hierbei noch um Rohtabak, der aufgrund der noch notwendigen Arbeitsschritte bzw. Herstellungsprozesse nicht der Tabaksteuer unterliegt?

Gesetze: TabStG § 1 Abs 1 S 1, TabStG § 1 Abs 2 Nr 3

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2020): VTa

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
DAAAH-64209