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BMF - S 1300 BStBl 1994 I 4

Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50 a Abs. 4 EStG, die beschränkt Steuerpflichtigen zufließen; hier: Entlastung von den deutschen Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - nach einem vereinfachten Verfahren ("Kontrollmeldeverfahren")

Anlg.: - 1 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersende ich den in der Anlage beigefügten Erlaß an das Bundesamt für Finanzen, mit dem die Voraussetzungen für die Teilnahme am Kontrollmeldeverfahren (§ 50 d Abs. 3 S. 2 EStG) neu geregelt werden. Der Erlaß gilt für Zahlungen, die von dem Schuldner ab dem geleistet werden.

Er tritt an die Stelle der Erlasse des - (BStBl I S. 279) und vom - IV C 5 - S 1300 - 16/78 - (sog. Kleindarsteller-Regelung).

Anlage

I. Kontrollmeldeverfahren

1. Gemäß § 50 d Abs. 3 S. 2 ff. EStG kann das Bundesamt für Finanzen auf Antrag den deutschen Schuldner von Vergütungen i. S. des § 50 a Abs. 4 EStG ermächtigen, in Fällen von geringer steuerlicher Bedeutung ein vereinfachtes Verfahren (Kontrollmeldeverfahren) anzuwenden. Die Ermächtigung kann mit Auflagen verbunden werden. Im Kontrollmeldeverfahren unterlassen die deutschen Schuldner von sich aus bei Gläubigern, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein entsprechendes DBA besteht, den Steuerabzug oder nehmen diesen nur nach dem gemäß dem DBA höchstens zulässigen Satz vor. Nach Ablauf des Kalenderjahres...

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BMF v. 21.12.1993 - S 1300

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