Online-Nachricht - Freitag, 11.09.2020

Verfahrensrecht | FAQ zum Austausch von Steuergestaltungen DAC 6 (BZSt)

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat Antworten auf die häufigsten technischen Fragen zu dem automatischen Informationsaustausch von Steuergestaltungen (CobrA/DAC6) veröffentlicht.

U. a. werden folgende Fragen zur elektronischen Datenübermittlung beantwortet:

  • Kann eine bereits vorhandene BZSt-Nummer zur Meldung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen genutzt werden?

  • Die BZSt-Nummer beginnt mit BZ5, ich möchte aber den XML-Web-Upload im BOP bzw. der Massendatenschnittstelle ELMA nutzen. Was ist zu beachten?

  • Können mehrere BZSt-Nummern beantragt werden?

  • Meldungen für mehrere Gesellschaften (z.B. Mutter-/ Tochtergesellschaft): Muss für jede Gesellschaft eine eigene BZSt-Nummer beantragt werden?

  • Muss dem Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt werden, dass keine Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen vorliegt?

  • Besteht eine Möglichkeit zur Beifügung von Unterlagen oder Erläuterungen außerhalb der eigentlichen DAC6 Meldung oder ist eine solche Funktionalität in Planung?

Hinweis:

Zu den Fragen und Antworten des BZSt gelangen Sie hier.

Quelle: BZSt online, Meldung v. (JT)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-57925