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Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung
Will der Stpfl. eine in seinem landwirtschaftlichen Einzelunternehmen gebildete Rücklage nach § 6b EStG auf das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft übertragen, an der er beteiligt ist, so ist über die Zulässigkeit dieser Rücklagenübertragung nicht im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung (GuE) der Besteuerungsgrundlagen für die Personengesellschaft zu entscheiden; insoweit steht dem Stpfl. keine Klagebefugnis zur Anfechtung des für die Personengesellschaft ergangenen Feststellungsbescheids zu (FG München, nrkr. Urteil vom - 5 K 3197/13 NWB UAAAH-53747; Revision anhängig, BFH-Az.: IV R 7/19).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger eine in seinem landwirtschaftlichen Betrieb nach der Veräußerung einer betrieblichen Grundstücksfläche im Wir...