Arbeitshilfe November 2021

§ 7g Abs. 4 Satz 1 EStG - ein Rumpfwirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ist ausreichend

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Muss im Fall einer Betriebsaufgabe der Verbleibens- und Nutzungszeitraum nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b EStG neben dem Jahr der Anschaffung einen Zeitraum von weiteren zwölf Monaten umfassen oder ist ein Rumpfwirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 2 Nr. 1 EStDV im Aufgabejahr ausreichend?

Ist bei der Formulierung des § 7g Abs. 4 Satz 1 EStG unter „folgenden Wirtschaftsjahr“ ein zwölf Monate umfassendes Wirtschaftsjahr i.S. des § 8b Satz 1 EStDV gemeint?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-46735