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Grundlagen des Güterkraftverkehrsrechts
I. Einleitung
Die für die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen - also die Güterbeförderung im Straßenverkehr - grundlegende Kodifikation ist das GüKG (vgl. dessen § 1). Nicht vom GüKG erfaßt werden nach § 4 GüKG Güterbeförderungen durch den Bund, durch Länder, Gemeinden, sonstige Hoheitsträger und die Post, die Beförderung von Gütern mit Krafträdern oder Pkw, die Beförderung von Leichen in Spezialfahrzeugen, die Beförderung eines einzelnen beschädigten Fahrzeugs und die Beförderung lebender Tiere.
Weiterhin ergeben sich Befreiungen von den Voraussetzungen des GüKG sich aus der FreistellungsVO GüKG; exemplarisch erwähnt seien hier nur die Beförderung von Geräten und Zubehör für künstlerische Veranstaltungen, der Transport des Gepäcks in Anhängern von Reisebussen und die Beförderung von Gütern durch Privatpersonen mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Nutzlast unter 4 000 kg für eigene nichtgewerbsmäßige Zwecke. Besonderheiten gelten für die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch die Bundesbahn (§§ 45-47, 89 GüKG) und den landwirtschaftlichen Sonderverkehr (§§ 89a bis c GüKG).
Das Güterkraftverkehrsrecht trifft vor allem gewerberechtliche Regelungen. § 7 GüKG gi...