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NWB Nr. 37 vom Fach 28 Seite 587

Neuer Buß- und Verwarnungsgeldkatalog

von Rechtsanwalt W. Berr, Dachau

A. Bußgeldkatalog

I. Ermächtigung

Durch § 26a StVG wurde der Bundesminister für Verkehr ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat der Bundesminister für Verkehr nach mehreren vergeblichen Anläufen nunmehr Gebrauch gemacht.

II. Bisherige Regelung

Bislang erfolgte die Ahndung gravierender Ordnungswidrigkeiten nach den Bußgeldkatalogen der Länder (Cramer, DAR 1988 S. 297). Es gab im rechtlichen Sinne keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog (Jagow, Verkehrsdienst -VD- 1989 S. 121). Diese Länderkataloge, die keine bundeseinheitliche Rechtsverbindlichkeit hatten (Jagow VD 1989 S. 122) waren ihrer Natur nach lediglich interne Weisungen an die Behörden, woran die Gerichte nicht gebunden waren (Cramer, DAR 1988 S. 297). In der Praxis orientierten sich die Gerichte aber meist an diesen in den Bußgeldkatalogen der Länder genannten Sätze.

III. Inkrafttreten

Die BKatV tritt am in Kraft (§ 4 BKatV). Der Zeitpunkt wurde mit Rücksicht auf den notwendigen Zeitbedarf für eine datengerechte Umsetzung des Katalogs gewählt (amtliche B...

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