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Entfernungspauschale
Überblick unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderungen durch das Klimaschutzprogramm 2030
Der BFH hat hinsichtlich des einkommensteuerlichen Reisekostenrechts in 2019 mehrere Entscheidungen zu der ab geltenden neuen Rechtslage gefällt. Hierbei geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen dem Stpfl. nur der beschränkte Werbungskostenabzug nach der Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Abs. 2 und 4 EStG zusteht und wann es sich um eine Dienstreise handelt, die ihm insbesondere die Geltendmachung der tatsächlichen Aufwendungen pro gefahrenem Kilometer und auch des Verpflegungsmehraufwands ermöglicht (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a, Abs. 4a Satz 4 EStG). Darüber hinaus wurde im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht u. a. eine befristete Anhebung der Entfernungspauschale umgesetzt. Anhand von ausgewählten Fallbeispielen werden die Zusammenhänge im Folgenden veranschaulicht.
Das Schaubild der Autoren „Entfernungspauschale“, SteuerStud 4/2020 S. 235, NWB TAAAH-40948, ergänzt die nachfolgende Fallstudie.
I. Entstehung und Zweck des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, Abs. 2 und 4 EStG
Die Entfernungspauschale – auch „Pendlerpauschale“ genannt – steht i. R. der Abgrenzung von beruflichem und privatem Au...