Gewerbesteuergesetz Kommentar - Gesetzestext zu: § 8 Nr. 9 (Februar 2023)
§ 8 Nr. 9 Hinzurechnungen Hinzurechnungen (Förderung steuerbegünstigter Zwecke)

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:

1.

bis 8. ...

10.

bis 12 ...