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ZFA Nr. 12 vom Seite 16

Zahnmedizinische Fachangestellte – Berufsausübung trotz Hörschädigung noch möglich?

Fachwirtin Zahnärztliches Praxismanagement Maike Nocon; Sundern

Die amerikanische Schriftstellerin Helen Keller sagte einmal: „Blindheit trennt von Dingen, Taubheit von den Menschen“. ­Befasst man sich näher mit dem Thema Hörschädigung, fällt auf, dass dies immer noch für viele Menschen ein Tabuthema ist. Das liegt unter anderem daran, dass eine Hörschädigung eine unsichtbare Behinderung ist und viele Menschen mit dieser Problematik nicht umgehen können. Doch eine Hörschädigung kann jeden treffen und es sollte genau überprüft werden, ob der erlernte Beruf nicht doch weiter ausgeübt werden kann.

Voraussetzungen

Auch in den Zahnarztpraxen herrscht Fachkräftemangel. Es fehlt an gut ausgebildetem und qualifiziertem Personal, das dauerhaft an die Praxis gebunden werden kann. Das Aufgabengebiet von Zahnmedizinischen Fachangestellten ist in den letzten Jahren immer umfangreicher geworden, besonders im Bereich der Praxisorganisation wie Qualitätsmanagement, Abrechnung, Praxismanagement und Datenschutz. Wenn die notwen­digen Eigenschaften wie Professionalität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Aufmerksamkeit bei der Mitarbeiterin vorhanden sind, sollte eine körperliche Einschränkung, in diesem Fall eine hochgradige Hörschädigung, kein Aus...