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NWB Nr. 5 vom Seite 351 Fach 21 Seite 1117

Tafelgeschäfte

von Diplom-Kaufmann Klaus Kottke, München

In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wickeln die Bankkunden ihre Geschäfte mit dem Kreditinstitut bzw. der Bank über ein für sie dort eingerichtetes Konto oder Wertpapierdepot ab. Gelegentlich wird aber auch ein anderer Weg gewählt: Ein Bankbesucher läßt sich am Schalter die gewünschten Wertpapiere gegen Barzahlung aushändigen; Kundenkonto und -depot werden nicht installiert und bleiben, falls etwa doch vorhanden, ohne Bewegung. Entsprechend kann mit der späteren Zinsauszahlung oder - seltener (s. nachstehend III) - Dividendenzahlung aus Aktien verfahren werden. Alle diese Geschäfte werden als Tafelgeschäfte oder Schaltergeschäfte bezeichnet. In Österreich spricht man auch von ”per Kasse” oder ”Kassageschäft”. Die englische Bezeichnung ”over the counter” ist am treffendsten.

I. Motive für Tafelgeschäfte

Es liegt auf der Hand, daß solcherart Geschäfte oft zur Steuerhinterziehung verführen und zur Hortung von Schwarzgeld mißbraucht werden. Demgegenüber darf nicht übersehen werden, daß beim Tafelgeschäft auch andere als steuerliche Motive im Vordergrund stehen, etwa die Abneigung, Bankangestellten Einblick in die Vermögenslage zu geben, oder Besi...

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