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NWB Nr. 41 vom Seite 3333 Fach 19 Seite 1841

Das Gesetz gegen die organisierte Kriminalität

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

I. Einführung

Der illegale Drogenhandel und andere Erscheinungsformen der sog. organisierten Kriminalität sind nach langer Zeit des Zuwartens als eine schwere Bedrohung für Staat und Gesellschaft erkannt worden. Milliardengewinne für die Drahtzieher und immense Schäden für die Allgemeinheit kennzeichnen global und europaweit die Lage. Gerade das wiedervereinigte Deutschland gilt als ”erste Adresse” für das internationale Verbrechen, das bestrebt ist, seine enormen Gewinne wieder in den legalen Finanzkreislauf zurückzuführen. Mit dem Begriff der ”Geldwäsche” - d. h. der Schleusung ”schmutzigen” Geldes in solide Wirtschaftsunternehmen - wird dieses Phänomen charakterisiert. Nunmehr hat der Gesetzgeber mit dem OrgKG eine Rechtsgrundlage geschaffen, um Polizei und sonstigen Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Eingriffsmöglichkeiten zu geben bzw. zu erhalten, um der bedrohlichen Entwicklung gegenzusteuern.

Die herkömmlichen Instrumente des Strafverfolgungsrechts - wie sie in der Strafprozeßordnung (StPO) geregelt waren - sind auf ein ”offenes” Vorgehen gegenüber einem bestimmten einzelnen Straftäter zugeschnitten; mit ihnen lassen sich hochkriminelle, me...

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