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Beitrags- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen des TSVG
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2369Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG, BGBl 2019 I S. 646) enthält neben einer Fülle von vertrags- und versorgungsrechtlichen Regelungen auch einige Änderungen, die das Beitrags- und Versicherungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betreffen. Dabei geht es u. a. um folgende Bereiche:
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Korrekturen beim Zugang zur KVdR
[i]Anrechnung der KindererziehungszeitBei der Prüfung des Zugangs zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird für die 9/10 -Prüfung in Bezug auf Adoptiv- oder Stiefkinder die Pauschale von drei Jahren für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind nur noch dann berücksichtigt, wenn ein Adoptivkind zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Adoption noch nicht die vorgesehenen Altersgrenzen (§ 10 Abs. 2 SGB V) erreicht hatte oder – im Falle von Stiefkindern – die Ehe vor den für die Familienversicherung maßgeblichen Altersgrenzen geschlossen wurde.
Änderungen im Bereich der Familienversicherung
[i]Anrechnung von EntlassungsentschädigungenZukünftig werden Entlassungsentschädigungen, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Mitglieds gezahlt werden, bei der Gesamteinkommensfeststellung generell erfasst, und zwar unabhängig davon, ob die Zahlung als Einmalbetrag oder in ratierlichen Teilbeträgen erfolgt.
[i]Erleichterung bei Stief- und EnkelkindernZudem sind die Voraussetzu...