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ZFA Nr. 7 vom Seite 24

Die gesetzliche Krankenversicherung

Oberstudienrat und Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Die älteste Sozialversicherung in Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung. Aufgrund der „Kaiserlichen Botschaft“ von 1881 führte Reichskanzler Otto von Bismarck 1883 die Gesetze zum Schutz der Arbeiter im Falle von Krankheit ein. Der Anfang des Systems der sozialen Sicherung – die deutsche Sozialversicherung – war geboren.

Wer ist versichert?

Die Leistung des Gesetzes zum Schutz der Arbeiter im Falle von Krankheit umfasste ein Krankengeld ab dem dritten Krankheitstag in Höhe von 50 % des Lohns für zunächst höchstens 13 Wochen. Dieser Schutz war zwar ein Anfang, reichte aber auf Dauer nicht aus. Heute sichert in Deutschland im Krankheitsfall die gesetzliche Krankenversicherung einen Großteil der Bevölkerung ab. Sie ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung muss sich Sorgen um die Kosten für ärztliche Leistungen, Krankenhausaufenthalte oder Medikamente machen. Natürlich muss bei den Leistungen das Wirtschaftlichkeitsgebot beachtet werden.

In der Sozialversicherung herrscht grundsätzlich Versicherungspflicht. Jede/r Arbeitnehmer/in ist damit automatisch Mitglied u. a. in der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht arbeitende ...