StBVV § 28
Vierter Abschnitt: Gebühren für die Beratung und für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten
§ 28 Prüfung von Steuerbescheiden
Für die Prüfung eines Steuerbescheids erhält der Steuerberater die Zeitgebühr.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAA-73853