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NWB Nr. 21 vom

Änderung eines Steuerbescheids nach § 32a Abs. 2 KStG

Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

§ 32a KStG ist durch das Jahressteuergesetz 2007 v.  (BGBl 2006 I S. 2878) eingefügt worden. Seither ist die Frage umstritten, ob die Norm auch dann anzuwenden ist, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuer- und Feststellungsbescheids trotz festgestellter verdeckter Gewinnausschüttung bzw. Einlage mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt. [i]BFH, Urteil v. 11.9.2018 - I R 59/16, NWB BAAAH-07355 Der BFH hat hierzu bisher nur punktuell im vorläufigen Verfahren Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund liefert das (NWB BAAAH-07355) wichtige neue Vorgaben für die Praxis.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Berücksichtigung einer verdeckten Einlage

[i]Gehrmann, Verdeckte Einlage, infoCenter, NWB AAAAA-88454 Nach § 32a Abs. 2 KStG hängt der Erlass, die Aufhebung bzw. die Änderung des Körperschaftsteuerbescheids davon ab, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid hinsichtlich der Berücksichtigung der verdeckten Einlage erlassen, aufgehoben oder geändert wird. Das Gesetz verlangt nach Ansicht des BFH insoweit, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen ander...

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