Arbeitshilfe Oktober 2019

Geschäftsführerhaftung nach Einsetzung eines vorläufigen Insolvenverwalters

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Handelt ein erfahrener GmbH-Geschäftsführer grob fahrlässig, wenn er aufgrund eines von dem vorläufigen „schwachen“ Insolvenzverwalter bereits vor dessen Bestellung erteilten Hinweises, keine Verfügungen mehr ohne Zustimmung durchführen zu dürfen, nach der Bestellung fällig werdende Lohnsteuern nicht mehr abführt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB HAAAH-07434