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ZFA Nr. 1 vom Seite 18

Der Kaufvertrag

Oberstudienrat Diplom-Kaufmann Volker Helfen; Saarlouis

Das allgemeine Vertragsrecht stellt die Rechtsgrundlage des Kaufvertrages dar. Es ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch dokumentiert. Ob es um Verbrauchsmaterial, medizinische Geräte, Medikamente oder Büromaterial geht, bei der Beschaffung liegt i. d. R. ein Kaufvertrag vor. Die wichtigste Rechtsquelle für den Kaufvertrag findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als maßgebliche Rechtsnorm des Privatrechtes.

Anfrage und Angebot

Bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird, muss ein entsprechender Lieferant gefunden werden. Als Informationsquelle für bestehende oder neue Lieferbeziehungen können die praxisinterne Lieferantenkartei bzw. -datei, ein Branchenverzeichnis wie z. B. die Gelben Seiten, das Internet, ein Vertreterbesuch, ein Messebesuch oder Werbeanzeigen in Zeitungen etc. nützlich sein. Bestehende feste Lieferverträge (Rahmenverträge) sind zu beachten.

Bei der Lieferantenauswahl sollten quantitative Kriterien wie der Preis und die Zahlungs- bzw. die Lieferbedingungen beachtet werden. Außerdem sollten auch qualitative Kriterien wie die Qualität der Ware, die Kulanz des Lieferers, die Lieferpünktlichkeit bzw. Zuverlässigkeit des Lieferers, das Image und der Service bzw. ...