Verbindlichen Zolltarifauskunft: Einreihung
eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts
Leitsatz
1. Trotz Ungültigwerden einer
verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) wegen Änderung einer KN-Position
bleibt eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer vZTA für die
Vergangenheit zulässig.
2. Ein Monitor mit einem Prozessor
zum Empfang von digitalen Fernsehsignalen und einem CI-Schacht,
bei dem der Schacht zum Einschub eines TV-Tuners mit einem angenieteten
Blech verschlossen ist, verfügt über die wesentlichen Eigenschaften eines
Fernsehempfangsgeräts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): IAAAH-03929
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.09.2018 - 4 K 130/15
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