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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 1921/16 E EFG 2018 S. 2055 Nr. 24

Gesetze: AO § 124 Abs. 2; AO § 125 Abs. 1; AO 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AO § 251 Abs. 2 Satz 1; InsO § 87

Erlass eines Einkommensteuersteuerbescheids nach Insolvenzeröffnung – Erstattungsanspruch nach Abrechnung – Durchbrechung der Bestandskraft der Steuerfestsetzung bei nachträglicher Anmeldung einer Insolvenzforderung

Leitsatz

  1. Der Erlass eines Einkommensteuersteuerbescheids nach Insolvenzeröffnung bleibt zulässig, wenn sich unter Berücksichtigung von Vorauszahlungen oder Anrechnungsbeträgen insgesamt keine Zahllast ergibt (vgl. BFH-Rspr. und Tz. 4.3.1. AEAO zu § 251AO).

  2. Soweit sich aufgrund einer Änderung der Anrechnungsverfügung oder einer Insolvenzanfechtung ergibt, dass die Steuerfestsetzung nicht zu einem Erstattungsanspruch, sondern einer anzumeldenden Insolvenzforderung führt, wird die Bestandskraft der Steuerfestsetzung entweder nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO oder § 124 Abs. 2 AO durchbrochen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 2055 Nr. 24
ZIP 2018 S. 2430 Nr. 50
DAAAH-03131

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 04.10.2018 - 11 K 1921/16 E

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