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NWB Nr. 10 vom Seite 869

NWB AKTUELLES 10/99

Förderung von Existenzgründern nach § 7g Abs. 7 EStG - Entscheidung der Europäischen Kommission

Die Regelung des § 7g Abs. 7 EStG i. d. F. des Art. 8 JStG 1997 (BStBl 1996 I S. 1523) ist eine notifizierungspflichtige Vorschrift. Vor einem Abschluß des hierzu eingeleiteten Notifizierungsverfahrens steht die Regelung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission (vgl. BStBl 1997 I S. 102).

Die Kommission hat am (ABl C 334/6 v. ) entschieden, daß § 7g Abs. 7 EStG mit Art. 92 EG-Vertrag vereinbar ist, soweit damit nicht sog. sensible Sektoren gefördert werden. Betreffend die sensiblen Sektoren hat die Kommission das Verfahren gem. Art. 93 Abs. 2 EG-Vertrag eröffnet.

Gem. können Anträge auf Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 7 EStG nunmehr bearbeitet werden, soweit keine sensiblen Sektoren betroffen sind.

Sensible Sektoren sind:

1.

Eisen- und Stahlindustrie (vgl. Entscheidung Nr. 2496/96/EGKS der Kommission v. zur Einführung gemeinschaftlicher Vorschriften über Beihilfen an die Eisen- und Stahlindustrie, ABl L 338/42 v. , und Rahmenregelung für bestimmte, nicht unter den EGKS-Vertrag fallende Stahlbereiche, ABl C 320/3 v. ),

2.

Schiffbau (vgl. Richtlinie 90/684/EWG des Rates über Beihilfen für den Schiffbau, ABl L 380/...

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