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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 7 K 1131/18 EFG 2018 S. 1707 Nr. 20

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 23 Abs. 3 S. 1

Veräußerung eines Grundstücks gegen Barzahlung und Leistung einer Einmalzahlung in eine Sofortrenten-Lebensversicherung zu Gunsten des Veräußerers

Leitsatz

1. Verpflichtet sich der Erwerber eines Grundstücks neben einer Geldzahlung an den Veräußerer dazu, zu dessen Gunsten eine Sofortrenten-Lebensversicherung gegen Einmalzahlung abzuschließen, deren Ausfallrisiko bei der Versicherungsgesellschaft liegt, so errechnet sich der bei der Ermittlung der Einkünfte aus dem privaten Veräußerungsgeschäft zu berücksichtigende Veräußerungserlös als Summe von Barzahlung und Einmalzahlung.

2. Die dem Veräußerer aus der Versicherung zufließenden Rentenzahlungen sind zusätzlich als sonstige Einkünfte zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
EFG 2018 S. 1707 Nr. 20
ErbStB 2019 S. 11 Nr. 1
HAAAG-95699

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.07.2018 - 7 K 1131/18

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