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RENO Nr. 9 vom Seite 2

Aus der Praxis für die Praxis: Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Teil 1

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herrscht Formularzwang. Wie auch im Mahnverfahren und bei einem Antrag an den Gerichtsvollzieher gilt: mit „mal eben ausfüllen“ oder „einfach mal was ankreuzen“ ist es nicht getan. In der nachfolgenden Reihe wollen wir Ihnen einen Überblick über die Grundlagen der Forderungspfändung und einige „Ausfülltipps“ geben. Die eingefügten Auszüge aus dem Antragsformular wurden der Seite: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/gewoehnliche_geldforderungen.pdf;jsessionid=4E7651 1054318D9B239CB5D5B387DE9B entnommen.

Grundlagen

Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht.

Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden.

Der Dritte heißt in einem solchen Fall: Drittschuldner.

Beispiel

A ist im Besitz eines Titels über 5.000 € gegen B. B arbeitet bei der Firma S GmbH in Düsseldorf als Abteilungsleiter und führt sein Konto, auf welches u. a. sein Gehalt überwiesen wird, bei der D-Bank AG.

D...