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Arbeitshilfe August 2018

Entstrickungsklausel europarechtlich und verfassungsrechtlich bedenklich: Aufdeckung stiller Reserven bei Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte, § 52 Abs. 8b EStG verstößt gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot

1. Ermöglichen die Regelungen des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG i.d.F. des SEStEG und des § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des JStG 2010 die Aufdeckung und Versteuerung stiller Reserven, wenn ein bisher einer inländischen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen zuzuordnendes Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen ist (hier: Überführung von Rechten in eine ausländische Betriebsstätte), und ist die rückwirkende Anwendung auf Vorgänge vor dem (§ 52 Abs. 8b Sätze 2 und 3 EStG i.d.F. des JStG 2010) verfassungsgemäß?

2. Das Verfahren wurde bis zur Entscheidung des BVerfG über das Normenkontrollersuchen des I. Senats vom I R 80/12 (Az. des BVerfG: 2 BvL 8/13) ausgesetzt.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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