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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 2 K 1444/07

Gesetze: EWGV 3892/88 Art. 2 Abs. 1 EWGV 3892/88 Art. 3 AO§ 165 Abs. 1 S. 4 AO § 171 Abs. 8 MOG § 12

Fristverlängerung als Aussetzung einer Abgabenfestsetzung

Ablaufhemmung

Leitsatz

Bei einem Schreiben des Hauptzollamts, mit dem die Frist für die Vorlage eines Ausfuhrnachweises auf einen ungewissen Zeitpunkt (hier: endgültige rechtsgültige Gerichtsentscheidung) verlängert wird, kann es sich um die Aussetzung einer Abgabenfestsetzung i. S. v. § 165 Abs. 1 S. 4 AO handeln mit der Folge, dass die Festsetzungsfrist für die fraglichen Ausfuhrabgaben gem. § 171 Abs. 8 AO nicht vor Ablauf eines Jahres, nachdem die Ungewissheit beseitigt und die Behörde hiervon Kenntnis erlangt hat, abläuft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAG-88257

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.09.2014 - 2 K 1444/07

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