Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
RENO Nr. 1 vom Seite 6

Anfechtbarkeit des Anwaltshonorars nach §§ 129 ff. InsO!?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Christian Weiß; Köln

Nicht selten sehen sich anwaltliche oder steuerliche Berater einige Zeit nachdem ihr (ehemaliger) Mandant Insolvenz beantragt hat, einem Schreiben des Insolvenzverwalters ausgesetzt: „Sie haben 1.000,00 € Honorar erhalten. Zu dem Zeitpunkt wussten Sie von der Krise Ihres ehemaligen Mandanten. Sie sind daher zur Rückzahlung nach §§ 129 ff. InsO verpflichtet.“ Da ist guter Rat teuer. Einen ersten Überblick über die Insolvenzanfechtung sowie die Möglichkeit für den Berater, sein Honorar behalten zu können, gibt Ihnen der vorliegende Beitrag.

Praktische Relevanz

Der Autor ist nicht nur Prozess-Anwalt im Bereich Insolvenzanfechtung, sondern wird selbst zum Insolvenzverwalter bestellt. Nachfragen nach Schulungen von Rechtsanwaltskammern und Steuerberaterverbänden bestätigen: Das eingangs beispielshaft geschilderte Anfechtungsszenario ist auch für Berater allgegenwärtig. Und im Zuge sog. massearmer Insolvenzverfahren freuen sich die Insolvenzverwalter geradezu. Denn es gibt kaum einen solventeren Anspruchsgegner als den ehemaligen Anwalt des Insolvenzschuldners (bzw. bei ähnlich gelagerten Fällen, die im Rahmen dieses Kurz-Beitrags unbetrachtet bleiben sollen, der Haftpflichtversicherung des Anwalts).

Gese...