DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 18 Ruhegehälter
Erläuterungen
1Nach Art. 18 DBA-Portugal hat der Wohnsitzstaat unabhängig von der früheren Tätigkeit das ausschließliche Besteuerungsrecht. Mangels einem Art. 18 OECD-MA entsprechenden Vorrang der Kassenstaatsklausel gilt dies damit auch für Versorgungsbezüge aus dem öffentlichen Dienst. Ansonsten stimmt die Regelung mit Art. 18 OECD-MA überein. Insoweit wird auf die dortigen Erläuterungen verwiesen.