DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5 Betriebsstätte
Erläuterungen
1Die Betriebsstättendefinition in Art. 5 DBA-Namibia stimmt mit der im Art. 5 OECD-MA überein. Die einzige Abweichung ergibt sich hinsichtlich der notwendigen Dauer für eine Bau- oder Montagebetriebsstätte. Während das OECD für die Annahme einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montagen eine Dauer von mehr als 12 Monaten erfordert, lässt das DBA-Namibia eine Dauer von mehr als 6 Monaten genügen.