DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17
Erläuterungen
Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Kommentar, Loseblatt, München, Stand der Kommentierung des DBA Marokko Oktober 2001; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, 21. Aufl., Loseblatt, Köln, Stand der Kommentierung zu § 49 Oktober 2000; Vogel/Lehner, Doppelbesteuerungsabkommen, 4. Aufl. München 2003.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 Satz 1 weicht durch einen anderen Satzbau, die Formulierung „berufsmäßige” Künstler und das Fehlen der Formulierung „ansässig” vom Wortlaut des Art. 17 Abs. 1 OECD-MA ab. Der Regelungsgehalt der Vorschrift ist aber identisch mit Art. 17 Abs. 1 OECD-MA. Gegenüber der Neufassung des OECD-MA enthält er auch noch Art. 14, der im DBA-Marokko enthalten ist.
2Einstweilen frei
3Abs. 1 Satz 2 enthält eine eigene Regelung für Personen, die die in Satz 1 genannte Tätigkeit verwerten oder veranstalten. Sie entspricht nicht der in Art. 17 Abs. 2 OECD-MA enthaltenen Regelung zur Erzielung von Einkünften durch „andere Personen” (a. A. Kramer in: Debatin/Wassermeyer, DBA Marokko, Art. 17 Rn. 4).
4Abs. 2 enthält eine eigene Regelung für den Kulturaustausch, die an die Tätigkeit einer nicht auf Gewinnerzielung gerichteten Organisation eines Vertragsstaates oder von deren Mitgliedern im anderen Vertragsstaat anknüpft. Der Tätigkeitsstaat hat ...