DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Erläuterungen
A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA
1Abs. 1 entspricht Abs. 1 des OECD-MA 2017.
2Abs. 2 OECD-MA bezüglich der Problematik der Abkommensberechtigung von Personengesellschaften sowie Abs. 3 OECD-MA bezüglich des Besteuerungsrechts des Ansässigkeitsstaates wurden nicht übernommen.
B. Ansässigkeit im Luxemburger und im deutschen Steuerrecht
3Die Regelung zur Ansässigkeit im Abkommen findet sich in Art. 4. Die Regelungen zur Ansässigkeit im nationalen Steuerrecht in Luxemburg und Deutschland sind vergleichbar. Die Regelungen für Luxemburg finden sich im Steueranpassungsgesetz vom , die mit dem deutschen Steueranpassungsgesetz gleichen Datums (jetzt Abgabenordnung, AO) übereinstimmt. In Luxemburg wurde das Steueranpassungsgesetz (luxStAnpG) beibehalten und lediglich einzelne Vorschriften abgeändert. In Deutschland wurde das Steueranpassungsgesetz in die Abgabenordnung 1977 eingegliedert und deren Regelungen zum Wohnsitz übernommen. Natürliche Personen gelten als in Luxemburg oder Deutschland wohnhaft, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in dem Land haben.
4Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benu...