DBA-Kommentar
2024
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Artikel 24 Gleichbehandlung
Erläuterungen
Art. 24 DBA-Litauen entspricht weitgehend Art. 24 OECD-MA. Allerdings gibt es keine Art. 24 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Regelung über eine steuerliche Nichtdiskriminierung von Staatenlosen; hier ist ggf. auf andere internationale Abkommen zurückzugreifen (s. Kommentierung zu Art. 24 OECD-MA).