DBA-Kommentar
2024
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Artikel 11 Zinsen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Mit Art. 11 DBA Indien wird das Besteuerungsrecht für Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person zahlt, geregelt. Der Anwendungsbereich der Vorschrift besteht in der Besteuerung von Vergütungen, die einem Gläubiger von einem Schuldner für die Überlassung von Fremdkapital gezahlt werden. Dem offenen Wortlaut entsprechend spielen die Rechtsform des Gläubigers und Schuldners, die Hingabe des Kapitals durch den Gläubiger innerhalb oder außerhalb von ihm entfalteter gewerblicher Aktivitäten oder ob der Schuldner das überlassene Kapital im Rahmen der Erzielung von Einkünften verwendet, keine Rolle.
2In Art. 11 Abs. 1 DBA Indien ist der Grundsatz geregelt, dass dem Ansässigkeitsstaat des Zinsempfängers das Besteuerungsrecht zugeordnet wird. Die Vorschrift geht der allgemeinen Bestimmung über die Besteuerung von Unternehmensgewinnen gem. Art 7 Abs. 1 Halbsatz 1 DBA Indien als lex specials Regelung vor, wenn die Zinsen im Rahmen einer gewerblichen Betätigung vereinnahmt werden und nicht der Betriebsstättenvorbe...