Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mindestlohnunterschreitung durch Entgeltumwandlung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-54726 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass ein Teil des Arbeitsentgelts im Wege der Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung verwendet werden soll (§ 1a Abs. 1 Satz 2 BetrAVG). Wenn nun ein Arbeitnehmer lediglich zum Mindestlohn oder jedenfalls im mindestlohnnahen Bereich vergütet wird, stellt sich die Frage, ob eine Entgeltumwandlung zur Unterschreitung des allgemeinen, gesetzlichen Mindestlohns des MiLoG führen kann.
Ausführlicher Beitrag s. .
MiLoG: Anspruch auf „Zahlung“ eines Mindestlohns
[i]Was bedeutet „Zahlung“ des Mindestlohns?Ausweislich des § 1 Abs.1 MiLoG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf „Zahlung“ des Mindestlohns. Der Begriff Zahlung bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Geldbetrag in Euro zur freien Verfügung erhält – sei es in Form von Bargeld, sei es durch Buchgeld oder Hingabe eines Schecks. Wird ein Teil des Arbeitsentgelts jedoch in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht, gelangt diese Summe nicht zur Auszahlung an den Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund liegt der Schluss nahe, dass Entgeltumwandlung eine Mindestlohnunterschreitung verursachen kann.
Meinungsstand nicht eindeutig
[i]Überwiegend wird der Wortlaut des § 1 Abs. 1 MiLoG ignoriertTrotzdem wird in der Literatur überwiegend vertreten, durch Entgeltumwandlung trete kein...