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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 20-24 | Gesetzgebung: Kleine und mittlere Unternehmen profitieren von Bürokratieabbau

Wir informieren Sie über die steuerlichen Neuerungen durch das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz zu folgenden Punkten: Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen, Grenze für vierteljährliche Lohnsteueranmeldung, Grenze für Lohnsteuerpauschalierung bei Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten, Grenze für besondere Aufzeichnungen bei GWG, umsatzsteuerliche Grenze für Rechnungen über Kleinbeträge, umsatzsteuerliche Änderung beim Factoring.

Es ist kein großer Wurf: das „Zweite Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie” . – Darin sind sich wohl alle Kommentatoren einig. Einige Maßnahmen sind aber für die Praxis durchaus bedeutsam. Wir stellen Ihnen heute daher – nicht zuletzt als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten – die wichtigsten steuerlichen Neuerungen vor.

Nicht enthalten im Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz ist die Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ab 2018 von bisher 410 € auf 800 €. Gleiches gilt für die Anhebung der unteren Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens von 150 € auf 250 €. Diese Maßnahmen sind geregelt im „Gesetz gegen schäd...

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