NWB-EV Nr. 5 vom Seite 149

Erbschaftsteuerreform: Auswirkungen auf die Erbauseinandersetzung bei Unternehmensvermögen

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Nicht selten hinterlässt ein Erblasser, wenn er verstirbt mehrere Erben, die Anspruch auf den Nachlass erheben können. Unabhängig davon, ob der Erblasser in seinem Testament von vornhinein mehr als einen Erben benannt hat oder ob er keine letztwillige Verfügung hinterlassen hat, bilden die Erben in diesen Fällen eine Erbengemeinschaft. Das erklärte Ziel jeder Erbengemeinschaft ist dabei die Teilung des Nachlasses. Jeder, der damit einmal befasst war, weiß, Erbauseinandersetzungen können vertrackt und schwierig sein. Animositäten unter Erben, unterschiedliche Ziele und Interessen müssen unter einen Hut gebracht werden.

Aber nicht nur die unterschiedlichen Interessen der Erben sind zu beachten, auch die steuerlichen Auswirkungen sind zu bedenken. Bereits mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber den sogenannten Begünstigungstransfer im Fall einer Erbauseinandersetzung geregelt, also die Übertragbarkeit von Steuerbegünstigungen auf den letztendlichen Erwerber. Dieser soll so gestellt werden, als hätte er das begünstigte Vermögen von Anfang an erhalten.

Nach der Erbschaftsteuerreform 2016 stellt sich nun die Frage, ob trotz der Neuregelungen der Bereich der Erbauseinandersetzung unverändert geblieben ist. Auf den ersten Blick ja. Aber nur auf den ersten Blick, so Annette Höne in ihrem Beitrag ab der Seite 163. Bei Unternehmensvermögen ist aufgrund der seit geltenden Neuregelung zu beachten, dass – im Unterschied zu bisher – der Wert des begünstigten Vermögens nicht generell dem des begünstigungsfähigen Vermögens entspricht, sondern aufwändig zu berechnen ist. In ihrem Beitrag macht Annette Höne die Veränderungen und die steuerlichen Auswirkungen anhand von aufeinander aufbauenden Beispielen deutlich.

Dr. Isabel Bauernschmitt und Kristin Kerschbaum beschäftigen sich in ihrem Beitrag ab der Seite 158 mit dem Unternehmenserwerb über Grenzen und haben dabei insbesondere die Koordinations- und Überwachungsfunktion des deutschen steuerlichen Beraters des Erwerbers im Blick. Der Erwerbsprozess lässt sich regelmäßig in drei Stufen unterteilen. Er beginnt mit der Definition der Erwerbsstrategie, gefolgt von der Due Diligence Phase und den Kaufpreisverhandlungen. Im Anschluss daran folgt dann die Post Merger Integration in die bestehende Unternehmensstruktur des Erwerbers. Für den Berater ist insbesondere die Überprüfung, ob die ausländischen Berater alle relevanten Prüfungsschwerpunkte in der Due Diligence Phase betrachtet haben, von entscheidender Bedeutung.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 5/2017 Seite 149
GAAAG-43462