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RENO Nr. 4 vom Seite 14

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsfachwirtin Silke Umland; Drochtersen

An dieser Stelle finden Sie regelmäßig aktuelle Entscheidungen der höheren Gerichte, die für Ihre tägliche Arbeit von Nutzen sein können.

Anforderungen an eine Unterschrift

Der RA des Klägers legt gegen ein Urteil fristgerecht Berufung ein und begründet diese ebenfalls rechtzeitig. Die Beklagte rügt in der Erwiderung, die Berufung sei nicht form- und fristgerecht eingelegt, da sie nicht ordnungsgemäß unterschrieben sei. Vorsorglich stellt der RA einen Wiedereinsetzungsantrag, den das Gericht jedoch zurückweist und die Berufung als unzulässig verwirft. Hiergegen wird Rechtsbeschwerde eingelegt, die Erfolg hat. Eine Berufungsschrift muss grundsätzlich von einem RA eigenhändig unterschrieben werden. Das setzt einen die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzug voraus, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren. Ferner soll der Schriftzug sich als Wiedergabe eines Namens darstellen und die Absicht einer vollen Unterschrift erkennen lassen, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist. Von Bedeutung ist ferner, ob der Unterzeichnende auch sonst in...